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Befüllungsbedingungen Bauschutt sortenrein

Das darf enthalten sein:

  • Mauerwerk, Ziegel, Beton, Sand, Steine und Bodenaushub
  • Keramik und Fliesen werden bis zu 50% des Inhalts akzeptiert, ist der Anteil jedoch größer
  • als 50% ist ein Aufschlag mit Fremdstoffanteil zu berechnen von 5%.
  • eine Kantenlänge von 80 cm darf nicht überschritten werden. Ab 80cm fällt ein Zuschlag an.

Nicht enthalten sein dürfen – Fremdstoffe:

  • nicht mineralische Anteile wie: Folie, Plastik, Holz, Papier, Metall, Styropor, Dachpappe, Mineralwolle und alle anderen Dämmstoffe, Ölpapier usw.
  • Asphalt, Gips, Ytong und Heraklith
  • Bei Leichtbaustoffen wie Ytong und Bims Anteil größer als 50% wird die Ladung als Gips oder Ytong eingestuft und abgerechnet.
  • Bei einem Anteil über 50% nicht mineralischen Fremdstoffen ist der Inhalt als Baustellmischabfall einzustufen.

Die Einstufung in die Kategorien mit Fremdstoffanteil wird wie folgt eingestuft:

5%, 10%, 30% oder ab 50% Baumischabfall. Je nach Volumen, Gewicht und Dichte der Stoffe. Der Inhalt muss frei von Schadstoffen wie z.B. Benzin, Öl oder Asbest usw. sein und darf keine gefährlichen Stoffe enthalten. Oft ist visuell nichts festzustellen. In Farben, Putz, Anstrichen sowie Kleber lauern die Schadstoffe die Festgestellt werden müssen. Der Besitzer ist verantwortlich bei Sanierungs- oder Umbaumaßnahmen die erforderlichen Analysen durchzuführen.